BGH - Urteil vom 18.03.2019
AnwZ (Brfg) 22/17
Normen:
BRAO § 46 Abs. 2;
Fundstellen:
AnwBl 2019, 361
NJW 2019, 2783
NJW-RR 2019, 882
NZG 2020, 40
Vorinstanzen:
AnwGH Nordrhein-Westfalen, vom 18.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AGH 26/16

Rechtmäßige Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt

BGH, Urteil vom 18.03.2019 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 22/17

DRsp Nr. 2019/5705

Rechtmäßige Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt

Entscheidend für die Annahme einer Prägung im Sinne des § 46 Abs. 3 BRAO ist, dass die anwaltliche Tätigkeit eindeutig den Kern beziehungsweise Schwerpunkt der Tätigkeit darstellt, mithin das Arbeitsverhältnis durch die anwaltliche Tätigkeit beherrscht wird. Eine fachlich unabhängige Tätigkeit übt nicht aus, wer sich an Weisungen zu halten hat, die eine eigenständige Analyse der Rechtslage und eine einzelfallorientierte Rechtsberatung ausschließen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das ihr an Verkündungs statt am 18. April 2017 zugestellte Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 46 Abs. 2;

Tatbestand