Die Berufung der Klägerin gegen das ihr an Verkündungs statt am 18. April 2017 zugestellte Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
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