Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Brandenburgischen Anwaltsgerichtshofs vom 16. Juli 2018 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger ist seit 1992 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Am 1. Juli 2011 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers eröffnet. Mit Bescheid vom 23. September 2011 widerrief die Beklagte die Zulassung des Klägers wegen Vermögensverfalls. Den Widerspruch des Klägers wies die Beklagte mit Bescheid vom 20. Januar 2012 zurück.
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