Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 9. November 2022 wird zurückgewiesen.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung eines Aussetzungsantrags.
Die Klägerin klagt beim Sozialgericht gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des Beklagten wegen vermeintlich überzahlter Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hintergrund ist ein Sparbuch, dessen Guthaben die Klägerin bei Antragstellung und Folgeantragstellungen nicht angegeben hatte.
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