Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichtes Würzburg vom 25. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Betriebsprüfung sowie die damit erlassene Zwangsgeldandrohung.
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