I.
Streitig war, ob der Beklagte (FA) den Kläger (Kl) zu Recht aufgefordert hat, eine Schenkungsteuererklärung abzugeben.
Das FA forderte den Kl mit Schreiben vom 23. 7. 2003 zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung auf (Bl. 90 f FA-Akte). Den dagegen eingelegten Einspruch (Schreiben vom 5. 8. 2003, Bl. 92 f FA-Akte) wies das FA mit Einspruchsentscheidung vom 18. 11. 2003 (Bl. 95 f FA-Akte) als unbegründet zurück.
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