Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung. Diese Prüfung ist Vorfrage für das unter dem Az.
Die Klägerin betrieb bis zum 31.12. des Streitjahres 2008 ein unter der Bezeichnung "ABC" geführtes Unternehmen, das den Verkauf und die Vermietung von Baustellenausrüstungen und Containersystemen zum Gegenstand hatte (vgl. Gewerbeabmeldung vom 08.12.2008).
Auf Grundlage einer durch die Klägerin am 08.07.2009 eingereichten Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2008 setzte der Beklagte zunächst mit Bescheid vom 12.10.2009 eine Umsatzsteuer in Höhe von 458.129,72 € fest.
1. 2. 3.
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