Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.04.2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Berücksichtigung des Einkommens seiner Ehefrau bei der Berechnung der Beitragshöhe betreffend seine Krankenversicherung im Jahr 2019.
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