SG Karlsruhe, vom 17.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 U 2403/16
Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung zur landwirtschaftlichen UnfallversicherungZulässigkeit der Vermutung einer fortwirtschaftlichen NutzungInanspruchnahme zur Zahlung der Beiträge auch bei mangelnder Bekanntgabe des ZuständigkeitsbescheidesVerfassungsmäßigkeit der Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.02.2020 - Aktenzeichen L 3 U 340/19
DRsp Nr. 2020/5726
Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung zur landwirtschaftlichen UnfallversicherungZulässigkeit der Vermutung einer fortwirtschaftlichen NutzungInanspruchnahme zur Zahlung der Beiträge auch bei mangelnder Bekanntgabe des ZuständigkeitsbescheidesVerfassungsmäßigkeit der Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung
1. Die bloße Absicht, auf einer forstwirtschaftlichen Fläche keine forstwirtschaftlichen Tätigkeiten zu entfalten, ändert an deren Eigenschaft als solcher jedenfalls solange nichts, wie dort forstwirtschaftliche Pflanzen wachsen. Sie entzieht der auf tatsächliche und rechtliche Kriterien gestützten Vermutung einer forstwirtschaftlichen Nutzung nicht ihre Grundlage (Anschluss an BSG, Urteil vom 23.01.2018 - B 2 U 10/16 R -).2. Der Zuständigkeitsbescheid nach § 136SGB VII hat lediglich deklaratorische Bedeutung. Er vollzieht die materielle Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers formell und stellt sie bindend fest (Anschluss an BSG, Urteil vom 23.01.2018 - B 2 U 4/16 R -).3. Die fehlende Bekanntgabe eines Zuständigkeitsbescheides steht der Inanspruchnahme zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nicht entgegen.
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