Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 11.08.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt eine höhere Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Er absolvierte vom 01.08.1968 bis 21.07.1971 eine Ausbildung zum Elektroinstallateur im Bergbau, besuchte vom 01.08.1972 bis 04.07.1974 eine Fachoberschule und vom 17.03.1975 bis 31.05.1977 sowie vom 01.09.1988 bis 30.04.1990 eine Fachschule.
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