FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.05.2020
1 K 67/17
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 4 Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2021, 789
DStZ 2021, 60

Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttungen bei der Ermittlung der Einkommenssteuer; Fragliche Rückzahlungsabsicht des Gesellschafters auf gebuchter Forderungszugänge

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.05.2020 - Aktenzeichen 1 K 67/17

DRsp Nr. 2020/18321

Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttungen bei der Ermittlung der Einkommenssteuer; Fragliche Rückzahlungsabsicht des Gesellschafters auf gebuchter Forderungszugänge

Stichwort: Die nicht angemessene Verzinsung einer auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen Forderung der Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter kann zu einer vGA in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung führen. Hat die Gesellschaft selbst keine Kredite aufgenommen, so bilden bei der Ermittlung des angemessenen Zinssatzes die banküblichen Habenzinsen die Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen die Obergrenze der verhinderten Vermögensmehrung. Der im Einzelfall angemessene Zinssatz ist innerhalb dieser Marge durch Schätzung zu ermitteln. Das Urteil wurde im Hinblick auf die Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 Abgabenordnung überarbeitet.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 4 Abs. 1;

Tatbestand