Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 20. November 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 6.
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Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Zulassung als Vertragszahnarzt.
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