Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 5. September 2018 wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussrevision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 5. September 2018 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, den Antrag auf Zustimmung zur Änderungsvereinbarung zum Vorstandsdienstvertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden ab dem 1. Januar 2018 unter Beachtung der Rechtsauffassung des erkennenden Senats neu zu bescheiden. Im Übrigen wird die Anschlussrevision des Beklagten zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden in beiden Rechtszügen gegeneinander aufgehoben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|