Der Beklagte wird verurteilt, den von ihm beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mainz gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers vom 5. November 2020 zurückzunehmen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
III.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Strittig ist, ob ein Antrag des Beklagten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers rechtmäßig war.
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