Streitig ist der Erlass von Zinsen gem. § 233a AO.
Die Kläger sind Ehegatten. Der Kläger erzielt u. a. gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 15 EStG aus seiner Beteiligung an der Fa. B GmbH & Co. KG, 1 . Im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung der A -Gruppe, der die KG angehört, wurden die dem Kläger zuzurechnenden Beteiligungsergebnisse wie folgt erhöht:
1997 | 1.407.835 € |
1998 | 1.268.744 € |
1999 | 1.551.390 € |
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