Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bremen vom 30. November 2016 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 879.100,38 EUR festgesetzt.
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