1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Im Streit steht die Rechtmäßigkeit der gegen den Kläger in seiner Funktion als Nachlassverwalter erlassenen Leistungsgebote über Einkommensteuer und Nebenleistungen für die Jahre 2009-2012 sowie für 2015 und 2016, jeweils vom 01.08.2019 und geändert im Einspruchsverfahren mit Verwaltungsakten vom 12.09.2019, und bestätigt mit Einspruchsentscheidung vom 12.05.2020.
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