Die Vollziehung des Abrechnungsbescheides vom 25.05.2020 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 20.10.2020 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Entscheidung im Klageverfahren
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids, und zwar um die Höhe der in Ansatz gebrachten Säumniszuschläge.
Der Antragsgegner setzte für den Voranmeldungszeitraum 02/2013 Umsatzsteuer i.H.v. X € fest. Die Umsatzsteuer wurde in der Folgezeit durch Umbuchungen vollständig gezahlt.
Mit Antrag vom 28.07.2016 beantragte die Antragstellerin den Erlass der entstandenen Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer 02/2013. Zu diesem Zeitpunkt beliefen sich die Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer 02/2013 auf X €.
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