Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30. April 2015 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Beklagte des Ausgangsverfahrens, der Beschwerdeausschuss der Ärzte und Krankenkassen, wehrt sich gegen den Kostenansatz des Urkundsbeamten des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf vom 19. November 2014.
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