Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 2. August 2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten (noch) im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz über die Wirksamkeit einer gegenüber dem Antragsteller erfolgten Kündigung seiner Teilnahme an den Hausarztverträgen der Antragsgegnerin zum 30. Juni 2022.
1. 2. 3. 4. 5.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|