FG Berlin - Urteil vom 13.07.2004
1 B 1413/03
Normen:
EStG § 2 Abs. 3 ; EStG § 10d Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1827

Rechtmäßigkeit der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG nicht ernstlich zweifelhaft

FG Berlin, Urteil vom 13.07.2004 - Aktenzeichen 1 B 1413/03

DRsp Nr. 2004/14593

Rechtmäßigkeit der Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG nicht ernstlich zweifelhaft

An der Rechtmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG bestehen keine ernstliche Zweifel, wenn dem Steuerpflichtigen bei Anwendung der Mindestbesteuerung von dem im Streitjahr Erworbenen soviel verbleibt, dass das Existenzminimum nicht gefährdet ist.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 3 ; EStG § 10d Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darum, ob der Antragsteller im Streitjahr einen Anspruch auf vollständigen Ausgleich seines begehrten Verlustvortrags nach § 10 d Abs. 2 Einkommensteuergesetz - EStG - aus dem Veranlagungszeitraum 2000 hat, oder ob der Antragsgegner zu Recht den für das Streitjahr begehrten Verlustausgleich unter Anwendung der §§ 10 d Abs. 2 Satz 2, 2 Abs. 3 EStG in der damals geltenden Fassung beschränkt hat.