Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 20. April 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 6.
I
Der Kläger wendet sich gegen die der Beigeladenen zu 8. erteilte Genehmigung zur gemeinsamen Berufsausübung in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) und gegen eine im Zusammenhang damit erteilte Genehmigung zur Verlegung des Vertragsarztsitzes eines der beiden Mitglieder der BAG.
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