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2006
Sonstige
FG
FG München
FG München - Gerichtsbescheid vom 20.11.2006
1 K 31/03
Normen:
AO
(1977) §
309
Abs.
2
§
314
§
319
;
ZPO
§
851b
;
Rechtmäßigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung
FG München,
Gerichtsbescheid
vom 20.11.2006
- Aktenzeichen 1 K 31/03
DRsp Nr. 2007/15566
Rechtmäßigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung
Die Rechtmäßigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung hängt nicht vom Bestand der zu pfändenden Forderung ab.
Normenkette:
AO
(1977) §
309
Abs.
2
§
314
§
319
;
ZPO
§
851b
;
Tatbestand:
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung.
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