I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 14. September 2020 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch in der Berufungsinstanz keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Aufhebung und Erstattung überzahlter Witwerrente in einem Umfang von 25.628,46 €.
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