FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 24.03.2022
1 K 181/19
Normen:
RL 2009/133/EG Art. 7 Abs. 1;

Rechtmäßigkeit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung in Deutschland einer grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Aufwärtsverschmelzung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.03.2022 - Aktenzeichen 1 K 181/19

DRsp Nr. 2022/7419

Rechtmäßigkeit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung in Deutschland einer grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Aufwärtsverschmelzung

Stichwort: Bei grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Aufwärtsverschmelzungen von Tochter-Kapitalgesellschaften auf ihre 100 %ige inländische Mutter-Kapitalgesellschaft ist es mit den unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 7 Abs. 1 der EU- Richtlinie 2009/133/EG vom 19. Oktober 2009 (Fusionsrichtlinie) vereinbar, dass nach nationalem deutschen Umwandlungssteuerrecht die tatsächlich angefallenen Kosten des Vermögensübergangs den steuerfrei zu stellenden Übernahmegewinn mindern und dass vom Übernahmegewinn 5 Prozent als nichtabziehbare Betriebsausgaben dem Steuerbilanzgewinn der Mutter-Kapitalgesellschaft außerbilanziell wieder hinzuzurechnen sind.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

RL 2009/133/EG Art. 7 Abs. 1;

Tatbestand