FG Hessen - Urteil vom 12.09.2022
9 K 656/21
Normen:
StBerG § 37a Abs. 2;
Fundstellen:
DStRE 2023, 1341

Rechtmäßigkeit der von der Steuerberaterkammer abschlägig erteilten verbindlichen Auskunft über die Möglichkeit an einer vereinfachten Prüfung für Steuerberater teilzunehmen

FG Hessen, Urteil vom 12.09.2022 - Aktenzeichen 9 K 656/21

DRsp Nr. 2023/14544

Rechtmäßigkeit der von der Steuerberaterkammer abschlägig erteilten verbindlichen Auskunft über die Möglichkeit an einer vereinfachten Prüfung für Steuerberater teilzunehmen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

StBerG § 37a Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der von der Steuerberaterkammer Hessen als Bevollmächtigte des Hessischen Ministerium der Finanzen (Beklagter) abschlägig erteilten Verbindlichen Auskunft vom 02.03.2021.

Nachdem der Kläger zwei Mal -in den Jahren 2014 und 2015- die Steuerberaterprüfung bei der Steuerberaterkammer Hessen nicht bestanden hatte, versucht er durch Verbindliche Auskünfte zu klären, unter welchen Voraussetzungen er zur vereinfachten Steuerberatereignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG) zugelassen werden kann bzw. durch Vorlage welcher Nachweise eine Zulassung ohne Prüfung möglich ist. Bezüglich des Werdegangs und der beruflichen Tätigkeiten des Klägers wird auf die von ihm erstellte tabellarische Übersicht zu seinem Antrag auf Verbindliche Auskunft nach § 38a StBerG verwiesen (Blatt 9 ff Ordner).

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