Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Beteiligten streiten - auch unter dem Gesichtspunkt der Bestandskraft - um die Rechtmäßigkeit der Zinsfestsetzungen in den Körperschaftsteuerbescheiden für 2005 bis 2013.
Gegen die Klägerin wurden auf Grundlage von § 233a der Abgabenordnung (AO) in folgenden Körperschaftsteuerbescheiden für 2005 bis 2012 Nachzahlungszinsen (positive Beträge) bzw. Erstattungszinsen (negative Beträge) festgesetzt:
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