FG München, vom 19.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 4625/05
Rechtmäßigkeit der Zusammenfassung der für zwei Kinder zu berücksichtigenden Freibeträge gemäß § 32 Abs. 6 EStG bei der Vergleichsrechnung nach § 31 EStG
BFH, Urteil vom 19.04.2012 - Aktenzeichen III R 50/08
DRsp Nr. 2012/14500
Rechtmäßigkeit der Zusammenfassung der für zwei Kinder zu berücksichtigenden Freibeträge gemäß § 32 Abs. 6EStG bei der Vergleichsrechnung nach § 31EStG
NV: Es besteht keine Rechtsgrundlage dafür, bei der Vergleichsrechnung nach § 31EStG die für mehrere Kinder zu gewährenden Freibeträge nach § 32 Abs. 6EStG zusammenzufassen, wenn dies wegen der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte nach § 34 Abs. 1EStG (sog. Fünftelregelung) günstiger wäre. Auch in diesem Fall wird die Vergleichsrechnung für jedes Kind einzeln durchgeführt (Anschluss an Senatsurteil vom 28. April 2010 III R 86/07, BFHE 230, 294, BStBl II 2011, 259).