Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, ob die Klägerin mit Rechtsanwaltsvergütungsforderungen gemäß § 55 des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG), für deren Festsetzung der Beklagte nicht zuständig ist, gegen Umsatzsteuerforderungen des Beklagtes aufrechnen durfte und ob in diesem Zusammenhang Säumniszuschläge entstanden sind.
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