Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.10.2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) bis 7), die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird endgültig auf 60.000,00 € festgesetzt.
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