Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte wegen der Aufhebung eines Teiles der Wohnungseigentumseinheiten einer Wohnanlage, an der die Klägerin als Eigentümerin zweier Eigentumswohnungen beteiligt ist, zu Recht Grunderwerbsteuer gegen die Klägerin festgesetzt hat.
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