FG Hessen - Urteil vom 18.10.2022
5 K 272/21
Normen:
GrEStG § 6a;

Rechtmäßigkeit einer gesonderten Feststellung der Grunderwerbsteuer

FG Hessen, Urteil vom 18.10.2022 - Aktenzeichen 5 K 272/21

DRsp Nr. 2023/14552

Rechtmäßigkeit einer gesonderten Feststellung der Grunderwerbsteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 6a;

Tatbestand

Die Klägerin - eine GmbH mit Geschäftsleitung in A - wurde mit notariellem Vertrag vom ... von der Alleingesellschafterin V (V) gegründet und fungierte zunächst als "leere Mantelgesellschaft". Die V - selbst eine 100 %ige Tochtergesellschaft der B - war seit ... zudem Alleingesellschafterin der N (N) an der zuvor neben der V noch deren Muttergesellschaft zu 5,5 % beteiligt gewesen war.

Mit notariellem Vertrag vom ... (UR-Nr. ... des Notars C, D) wurde die Abspaltung und Übernahme diverser Wirtschaftsgüter, darunter Grundvermögen in der Gemarkung E (F), Grundbuch Blatt ..., von der N auf die Klägerin beurkundet. Die Eintragung der Abspaltung und Übernahme nach § 123 Abs. 2 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes - UmwG - im Handelsregister der N erfolgte am ....