Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 12.8.2015 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten im Berufungsrechtszug mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 4.661,34 Euro festgesetzt.
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