Die Berufungen gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 28. Februar 2018 werden zurückgewiesen.
Der Beschluss des Beklagten vom 16. Dezember 2020 wird aufgehoben.
Der Beklagte und die Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der Kosten der Beigeladene zu 2) bis 1), die ihre Kosten selbst tragen.
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