Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.07.2020 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 02.03.2020 aufgelöst worden ist.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 2/10 und die Beklagte zu 8/10. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses.
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