Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte berechtigt ist, bei dem Kläger eine Betriebsprüfung für die Jahre 1994 bis 1996 durchzuführen. Der Kläger meldete in den Jahren 1990, 1991 und 1992 beim Bezirksamt Hamburg-... verschiedene gewerbliche bzw. selbständige Tätigkeiten an: Für den 03.04.1990 eine Tätigkeit als Krankenpfleger, für den 19.12.1991 eine Tätigkeit "Suche und Bergung verborgener Schätze und sonstiger Gegenstände im In-und Ausland" und daneben wurde für den 09.01.1992 der "Im- u. Export von Elektro- und Geschenkartikeln, Spielwaren, Fotoartikeln, Telefongeräten und Lebensmitteln" angemeldet. Für seine verschiedenen Tätigkeiten gab der Kläger jeweils Gewinn- und Verlustrechnungen ab:
Krankenpfleger 1990 1991 1992 1993 1994 1995
Umwelt- und Gesundheitsambulanz 1996
Suchen u. Bergen 1991 1992 1993 1994 1995 1996
Import - Export 1992 1993 1994 1995 1996
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