I.
Streitig ist die zeitliche Erweiterung einer Prüfungsanordnung.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, betreibt u.a. Immobiliengeschäfte. Alleinige Gesellschafterin --zugleich als Geschäftsführerin bestellt-- ist X. Nach einer 1993 zwischen der Klägerin und dem Ehemann von X --dem Steuerberater Y-- geschlossenen Vereinbarung sollte Y die Klägerin u.a. in steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht beraten. Die Anfertigung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen war Gegenstand jeweils separater Verträge.
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