Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 19.06.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 09.12.2014 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheids.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|