Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 6. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem klagenden Insolvenzverwalter bekanntgegebenen Betriebsprüfungsbescheid der Beklagten.
Über das Vermögen der P gesellschaft mbH (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin) eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 12. Dezember 2019 (36p
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