Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides.
Der Kläger war Geschäftsführer der A Niederlassung Deutschland (im Folgenden: "Gesellschaft"). Durch Beschluss des Amtsgerichts O1 vom 21.02.2012 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt.
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