I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Gesellschafter und Geschäftsführer der X GmbH (GmbH), zunächst neben einem weiteren Geschäftsführer, später (bis 2001) als alleiniger Geschäftsführer. Im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Bauvorhabens waren Verträge über die Beteiligung von 82 Personen als stille Gesellschafter der GmbH geschlossen worden.
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