FG Düsseldorf - Urteil vom 31.01.2022
11 K 2812/17 H
Normen:
AO § 69; AO § 191 Abs. 1 S. 1 Alt. 1;

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Umsatzsteuerschulden einer GmbH; Ursächlichkeit der Verletzung der steuerlichen Pflichten für den eingetretenen Vermögensschaden

FG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2022 - Aktenzeichen 11 K 2812/17 H

DRsp Nr. 2024/4434

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Umsatzsteuerschulden einer GmbH; Ursächlichkeit der Verletzung der steuerlichen Pflichten für den eingetretenen Vermögensschaden

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 69; AO § 191 Abs. 1 S. 1 Alt. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Umsatzsteuerschulden der G. GmbH (nachfolgend: G. GmbH oder G.).

Die G. GmbH wurde unter anderer Firma durch Vertrag vom 26.01.2006 mit Sitz in B. gegründet. Ihr erster Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter war ein mexikanischer Staatsangehöriger, der der deutschen Sprache nicht mächtig und zu keiner Zeit in B. gemeldet oder postalisch erreichbar war. Durch notariellen Vertrag vom 23.12.2008 wurden seine Gesellschaftsanteile in dessen Abwesenheit durch den Vertreter R. an M. veräußert. Dieser übernahm auch die Position des Geschäftsführers.