Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids, mit dem der Beklagte die Klägerin als ehemalige Geschäftsführerin einer Limited nach §§ 69, 34 AO in Anspruch genommen hat, weiterhin die Frage, inwieweit ein während des Klageverfahrens ergangener Haftungsbescheid nach § 68 FGO Gegenstand des Klageverfahrens geworden ist.
Die Klägerin war einzige Gesellschafterin und alleinige Geschäftsführerin einer Ltd. Die Ltd wurde im Januar 2005 gegründet und betrieb ein Dienstleistungsunternehmen.
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