Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 11.216,25 € festgesetzt.
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Die für die Prüfung maßgeblichen Einwände (§
1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des §
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