FG Münster - Urteil vom 19.02.2019
12 K 19/14 E,AO
Normen:
AO § 171 Abs. 5 S. 1;

Rechtmäßigkeit eines nach Eintritt der Festsetzungsverjährung ergangenen Einkommensteuer-Bescheids

FG Münster, Urteil vom 19.02.2019 - Aktenzeichen 12 K 19/14 E,AO

DRsp Nr. 2022/4146

Rechtmäßigkeit eines nach Eintritt der Festsetzungsverjährung ergangenen Einkommensteuer-Bescheids

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 171 Abs. 5 S. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Einkommensteuer-Bescheid 2001 der Klägerin rechtswidrig ist, weil er nach Eintritt der Festsetzungsverjährung erging.

Die Klägerin betrieb im Streitjahr in S ein gewerbliches Einzelunternehmen. Es befasste sich mit allgemeiner Wirtschaftsberatung und Verkehrsplanung und war als Bauträger tätig. Das zunächst zuständige Finanzamt S hatte den Einkommensteuer-Bescheid 2001 unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt. Im Anschluss an das Ergebnis einer Prüfung durch die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes U (Prüfbericht vom 16.11.2009) erließ das Finanzamt S mit Datum vom 28.01.2010 unter Berufung auf § 164 Abs. 2 AO einen Änderungsbescheid für das Streitjahr, in dem ein Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von X DM erfasst wurde. In diesem Zusammenhang blieben als Betriebsausgaben erklärte Provisionszahlungen im Rahmen der Gewinnermittlung des Einzelunternehmens unberücksichtigt.