Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 14.311 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger, der seit 1998 eine Zweitwohnung im Stadtgebiet der Beklagten innehat, wendet sich gegen einen nachträglich ergangenen Zweitwohnungsteuerbescheid für die Jahre 2006 bis einschließlich 2016.
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