FG Münster - Beschluss vom 11.02.2003
11 V 6957/02 AO
Normen:
AO (1977) § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; AO (1977) § 30a ; GG Art. 3 ; EStG § 23 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 733
EFG 2003, 677

Rechtmäßigkeit eines Sammelauskunftsersuchens zur Aufdeckung unbekannter privater Veräußerungsgeschäfte ernstlich zweifelhaft

FG Münster, Beschluss vom 11.02.2003 - Aktenzeichen 11 V 6957/02 AO

DRsp Nr. 2003/6661

Rechtmäßigkeit eines Sammelauskunftsersuchens zur Aufdeckung unbekannter privater Veräußerungsgeschäfte ernstlich zweifelhaft

Die Rechtmäßigkeit eines an ein Kreditinstitut gerichteten Sammelauskunftsersuchens, welches der Aufdeckung und Ermittlung noch unbekannter Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften dienen soll, ist im Hinblick auf die bestehenden verfassungsrechtlichen Zweifel ernstlich zweifelhaft.

Normenkette:

AO (1977) § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; AO (1977) § 30a ; GG Art. 3 ; EStG § 23 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Rechtmäßigkeit eines Sammelauskunftsersuchens, welches der Aufdeckung und Ermittlung noch unbekannter Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG, sog. Spekulationsgewinne) dienen soll.

Die Antragstellerin ist eine Kreissparkasse. Mit Schreiben vom 17. Juni 2002 richtete der Antragsgegner - im Rahmen eines Pilotverfahrens - ein Auskunftsersuchen im Besteuerungsverfahren gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO iVm § 93 AO an die Antragstellerin. Hier heißt es u.a.