I.
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Rechtmäßigkeit eines Sammelauskunftsersuchens, welches der Aufdeckung und Ermittlung noch unbekannter Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG, sog. Spekulationsgewinne) dienen soll.
Die Antragstellerin ist eine Kreissparkasse. Mit Schreiben vom 17. Juni 2002 richtete der Antragsgegner - im Rahmen eines Pilotverfahrens - ein Auskunftsersuchen im Besteuerungsverfahren gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO iVm § 93 AO an die Antragstellerin. Hier heißt es u.a.
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