FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.03.2022
1 K 1294/19
Normen:
TabStG § 23;

Rechtmäßigkeit eines Tabaksteuerbescheids und einer Sicherstellungsverfügung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2022 - Aktenzeichen 1 K 1294/19

DRsp Nr. 2023/16433

Rechtmäßigkeit eines Tabaksteuerbescheids und einer Sicherstellungsverfügung

Normenkette:

TabStG § 23;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Tabaksteuerbescheids vom 14.05.2019 und einer Sicherstellungsverfügung des Beklagten vom 21.04.2019.

Der Kläger erwarb in Polen 800 Stück Zigaretten, die er am 21.04.2019 in das deutsche Steuergebiet einführte. Beamte des Beklagten kontrollierten ihn nach der Einreise am Rastplatz "B...". Gegenüber den kontrollierenden Beamten gab der Kläger an, er rauche seit Jahren nicht mehr und dass er die Zigaretten für seine Ehefrau mit sich führe. Die Beamten stellten die Zigaretten, die polnische Steuerbanderolen trugen, daraufhin am 21.04.2019 sicher. Als Grund für die Sicherstellung nannte der Beklagte: Beweismittel (§§ 94,98 Strafprozessordnung [StPO]), Einziehungs- und Verfallsgegenstand (§§ 111b, 111c StPO) und Sicherstellung im Aufsichtsweg (§ 215 Abgabenordnung [AO] i.V.m. § 23 Tabaksteuergesetz [TabStG]).

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