FG Düsseldorf - Urteil vom 26.01.2022
4 K 1852/20 MOG
Normen:
MOG § 12 Abs. 1 S. 1;

Rechtmäßigkeit eines Zuckerabgabenbescheids

FG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2022 - Aktenzeichen 4 K 1852/20 MOG

DRsp Nr. 2022/4355

Rechtmäßigkeit eines Zuckerabgabenbescheids

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

MOG § 12 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines C-Zuckerabgabenbescheides.

Mit Bescheid vom 28.12.2006 setzte der Beklagte für das Wirtschaftsjahr 1999/00 C-Zuckerabgabe i.H.v. ... € gegen die Klägerin fest. Dabei wurde der Feststellungsbescheid über die Erzeugungsmenge vom selben Tage berücksichtigt, der Gegenstand des Parallelverfahrens 4 K 1601/20 MOG ist.