Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines C-Zuckerabgabenbescheides.
Mit Bescheid vom 28.12.2006 setzte der Beklagte für das Wirtschaftsjahr 1999/00 C-Zuckerabgabe i.H.v. ... € gegen die Klägerin fest. Dabei wurde der Feststellungsbescheid über die Erzeugungsmenge vom selben Tage berücksichtigt, der Gegenstand des Parallelverfahrens
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