FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.08.2018
9 K 9099/16
Normen:
AO § 93 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
EFG 2019, 313

Rechtmäßigkeit von an Dritte gerichteten Auskunftsersuchen im Rahmen einer durchgeführten Außenprüfung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.08.2018 - Aktenzeichen 9 K 9099/16

DRsp Nr. 2019/1510

Rechtmäßigkeit von an Dritte gerichteten Auskunftsersuchen im Rahmen einer durchgeführten Außenprüfung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 93 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit von 21 an Dritte gerichtete Auskunftsersuchen des Beklagten im Rahmen einer beim Kläger durchgeführten Außenprüfung.

Der Kläger betreibt in B... unter der Firma "C..." einzelunternehmerisch einen Handel mit Kraftfahrzeugen, vor allem mit Gebrauchtwagen. Er erzielte laut den eingereichten Jahressteuererklärungen und Bilanzen in den Jahren 2008 bis 2011 positive Betriebsergebnisse in Höhe von mindestens 113 671 EUR (2008) bis zu 267 288 EUR (2009).

Mit Bescheid vom 4. November 2015 ordnete der Beklagte die Durchführung einer Außenprüfung beim Kläger betr. Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer für die Jahre 2009 bis 2011 an.