FG Hessen - Urteil vom 18.06.2021
10 K 1204/18
Normen:
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1;

Rechtmäßigkeit von auf den Feststellungen der Steuerfahndung beruhenden Steuerbescheiden

FG Hessen, Urteil vom 18.06.2021 - Aktenzeichen 10 K 1204/18

DRsp Nr. 2022/3622

Rechtmäßigkeit von auf den Feststellungen der Steuerfahndung beruhenden Steuerbescheiden

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden, die auf den Feststellungen der Steuerfahndung beruhen.

Am 4. Juni 2014 ging bei dem Beklagten (das Finanzamt - FA -) eine Mitteilung der Steuerfahndung des Finanzamts A ein. Darin heißt es: Im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens gegen Herrn B (Zuwendender) wurde bekannt, dass dieser an den Kläger nachfolgende Zahlungen geleistet hat:

Datum Betrag
15. Februar 2001 ... € (entspricht ... DM)
7. August 2001 ... € (entspricht ... DM)
15. März 2002 ... €
10. Juni 2002 ... €
10. September 2002 ... €
7. November 2002 ... €
Summe ... €